* Ermäßigungsberechtigt sind Empfänger von laufenden Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII, Studierende bis zum 30. Lebensjahr (nach Vorlage eines gültigen Studierendenausweises), Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Menschen mit einem Grad an Behinderung ab 50 % (soweit erforderlich Begleitperson gegen Nachweis frei).
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